Wohin nach der 4. Klasse
Was passiert nach der Volksschule?
Der nächste große Schritt nach der 4. Klassen Volksschule ist, die Entscheidung eines neuen Bildungswegs. Dieser sollte gemeinsam und mit bedacht gewählt werden. Es gibt so viele Faktoren zu beachten. Um es Ihnen leichter zu machen, hier einige Seiten mit den wichtigesten Informationen:
- Allgemeine Informationen: https://www.schulpsychologie.at/bildungsinformation/nach-der-volksschule
- Schulführer: https://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at/schoolguide/
Die Schuleinschreibung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, das Ihr Kind einen Platz in der Schule bekommt und die notwendigen Formalitäten erledigt werden.
Hier sind einige wichtige Informationen, die Sie beachten sollten:
Wann erfolgt die Anmeldung?
Bitte vereinbaren Sie im Zeitraum vom 8. Jänner bis 14. Jänner 2025 telefonisch einen Termin für das Anmeldegespräch an der Schule Ihrer Wahl.
Die Gespräche finden während der Aufnahmezeit im Februar statt, vom 17. Februar bis 21. Februar 2015.
Welche Dokumente werden benötigt?
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Anmeldetermin im Februar das Erhebungsblatt im Original, die Schulnachricht Ihres Kindes sowie eine Kopie davon mit.
Falls Sie Ihr Kind an einer AHS anmelden, nehmen Sie zusätzlich ein frankiertes A5-Kuvert (1,20 €), beschriftet mit Ihrer eigenen Adresse, mit.
Hier sind einige wichtige Informationen, die Sie beachten sollten:
Wann erfolgt die Anmeldung?
Bitte vereinbaren Sie im Zeitraum vom 8. Jänner bis 14. Jänner 2025 telefonisch einen Termin für das Anmeldegespräch an der Schule Ihrer Wahl.
Die Gespräche finden während der Aufnahmezeit im Februar statt, vom 17. Februar bis 21. Februar 2015.
Welche Dokumente werden benötigt?
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Anmeldetermin im Februar das Erhebungsblatt im Original, die Schulnachricht Ihres Kindes sowie eine Kopie davon mit.
Falls Sie Ihr Kind an einer AHS anmelden, nehmen Sie zusätzlich ein frankiertes A5-Kuvert (1,20 €), beschriftet mit Ihrer eigenen Adresse, mit.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung an einem Schulstandort noch keine endgültige Aufnahme an dieser Schule garantiert.
So erfahren Sie die Aufnahmen:
Die Mitteilung an die Erziehungsberechtigten über den vorläufigen Schulplatz erfolgt spätestens bis zum 21. März 2025 (Poststempel) oder wird über die Volksschule Ihres Kindes weitergegeben.